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Antrag zur Anpassung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
Wir stimmen der sogenannten Aufkommensneutralität und auf Grund der absolut ungeklärten
Rechtssicherheit bezüglich der differenzierten Festsetzung der Grundsteuer B, auch der
einheitlichen Festsetzung der Grundsteuer B zu.
Da es nach den bisherigen und weiter gefestigten Erkenntnissen mit dem neuen
Grundsteuerrecht zu einer Lastenverschiebung zu Ungunsten von Wohngrundstücken
gegenüber von gewerblich genutzten Grundstücken kommt, beantragen wir, den von der
Verwaltung vorgeschlagenen einheitlichen Grundsteuerhebesatz B um 35 Prozentpunkte zu
senken, um die Eigenheimbesitzer und Mieter zu entlasten.
Wegen der oben dargestellten Entlastung der gewerblich genutzten Grundstücken beantragen wir, die Gewerbesteuer um 5 Prozentpunkt gegenüber dem Verwaltungsvorschlag zu erhöhen.